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Lorenz-Photographyx , Jacky Lorenz Fotografie
Markus und Jacky Lorenz
Robert-Koch-Str. 13
56637 Plaidt
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Tel.: 0152 04978111
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich Newborn-, Babybauch-, Baby-, Boudoir- und Tierfotografie
I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr von Lorenz Photographyx.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen und werden dort für Nachbestellungen für eine angemessene Zeit archiviert. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
III. Auftragsvereinbarung/Terminvereinbarung
1. Durch eine Bestätigung des Kunden (mündlich oder schriftlich, z. B. per E-Mail, WhatsApp, Messenger, SMS, etc.) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande.
2. Annahme: Mit der verbindlichen Terminbuchung verpflichtest du dich zu einer Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars.
Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu tätigen. Des weiteren erhältst du nach Eingang der Anzahlung eine Buchungsbestätigung von mir, in Textform per E-Mail oder WhatsApp. Ohne
fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung des Termins. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses besteht nur nach Maßgabe des § 2 (Stornierungen) dieser AGB.
3. Die restlichen 50% des Honorars werden spätestens am Tag des Fotoshootings fällig und in Rechnung gestellt. h
Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht an den Fotodateien Gebrauch. Eine Übermittlung der Fotodateien erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars.
IV. Terminverschiebungen, Stornierung
1. Kommt das Fotoshooting aufgrund eines Umstandes (z.B. Schlechtwetter), oder der Kunde ist aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert und kann den Termin nicht wahrnehmen, nicht zustande: dies muss 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Wir suchen dementsprechend einen Ersatztermin. Andernfalls behalte ich die getätigte Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars ein. Dies entspricht nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge weniger als dem zu erwartenden Schaden aufgrund des Auftragsverlust und der damit einhergehenden Freihaltung des Termins.
2. Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von mir nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 2 Wochen vor dem Termin, so habe ich das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges der Absage und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung mir gegenüber. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage, wird bei der dritten Absage die Anzahlung einbehalten.
3. Liegt der Grund für das Nichtzustandekommen des Shootings in meinem Ermessen, so bin ich dazu verpflichtet dir die Anzahlung wieder zurückzuzahlen.
4. Ebenfalls hat der Fotograf das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (z. B. Erkrankung, höhere Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und zu verschieben. Der Kunde wirt darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
5. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
6. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Fotograf berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.
V. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.
2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 50% der vereinbarten Vergütung fällig.
3. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen. Bei Präsentationsprodukten ( z.B. Büchern, Fotoalben) ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
VI. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Zusendung/Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage ergeben. Eine Reklamation, ggfls. Erstattung ist hierdurch nicht berechtigt.
VII. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt.
Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Lorenz Photographyx darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Lorenz Photographyx, von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
VIII. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
IX. Gestaltungsspielraum
1. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten technischen Mittel sowie der künstlerisch Gestaltung frei. Anregungen und Motivwünsche des Auftraggebers sind für den Fotografen unverbindlich, werden jedoch soweit möglich umgesetzt.
2. Wünscht der Auftraggeber während der Aufnahme Änderungen oder hat nachträgliche Änderungswünsche, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
X. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% fällig und ist von ihm zu zahlen.(Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)
XI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwenden wir externe Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
XIII. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Lorenz Photographyx/Jacky Lorenz Fotografie erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2. Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
XVI. Gutscheine
Gültigkeitszeitraum & Übertragung
Die Gültigkeit des gekauften Gutscheins beträgt ein Jahr, beginnend zum Zeitpunkt der Ausstellung.
Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert des Gutscheins frei verwendet werden.
Die Gutscheine können nicht übertragen werden.
Einlösung
Gutscheine können nur bei Jacky Lorenz Fotografie eingelöst werden. Die Einlösung kann für alle Shootings/Produkte erfolgen.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Restbeträge können bei weiteren Einkäufen genutzt werden, bis der gesamte Gutscheinwert vollständig verrechnet wurde.
Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich.
Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit durch
– die Einlösung der gesamten Gutscheinsumme bei der Einlösung in Form eines Shootings oder Produktkaufs
– die Einlösung des Restbetrages eines bereits genutzten Gutscheins oder
– mit Eintritt der Verjährungsfrist (1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
Schlussbestimmungen
1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz von Lorenz Photographyx als Gerichtsstand vereinbart.
2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Die AGB gelten ab dem 01.10.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Hochzeitsfotografie
§ 1 Geltung / Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Jacky Lorenz Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
5. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
6. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
7. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
8. Während eines Shootings (Trauung, Brautpaar, Gruppen) ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
9. Die finalen Bilddateien werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Alle weiteren Formate werden nur auf Anfrage herausgegeben und in Rechnung gestellt.
10. Die Auftragnehmerin wählt die finalen Fotos aus, die bearbeitet und zur Abnahme in der Onlinegalerie vorgelegt werden.
11. Die Bildbearbeitung umfasst Retusche, Farbanpassungen, Kontrast und Helligkeit, sowie Bild-ausschnitt.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.
2. Der Auftragnehmer übertägt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
3. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.
Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Bilddateien, Fotodrucken oder wie vereinbart über.
5. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
6. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
8. DerAuftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
§ 3 Vergütung
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
3. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar 125€ für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
4. Alle durch den Auftragnehmer berechneten Honorare und sonstigen Entgelte sind zu entrichten:
50% Anzahlung bei Vertragsabschluss, Restbetrag spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung.
5. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
6. Sollte die Auftragserteilung für die Ausfühhrung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 100,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Auftragnehmer für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmer wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschale) in Rechnung gestellt wird.
7. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat(z.B. plötzliche Krankheit (auch Familienangehörige des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Ausnahme ist die Verwendung der Fotografien für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jedweder Veröffentlichung der Name und der Link des Fotografen als Urheber der Fotografien zu nennen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotografien des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, inbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
§ 6 Veröffentlichung des Bildmaterials zur Eigenwerbung des Fotografen
Ein Widerruf der Einräumung der Veröffentlichungsrechte ist möglich.
Stimmt der Fotograf diesem zu, so wird der dafür eingeräumte Nachlass/Rabatt, welches lt. Vertrag vereinbart wurde, fällig. Mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Fotografen tritt der Widerruf in Kraft. Alle bis dahin veröffentlichten Bilder bleiben von diesem Widerruf unberührt.
Die Herausnahme aus Werbeträgern in Form von Drucksachen (Flyer, Ausstellungen) ist nur sukzessive möglich (z. B. bis zum Aufbrauch von Webeflyern u. ä.). Davon unberührt bleiben Drucksachen wie Bücher, Bildbände und sonstige nicht der Zeit unterliegenden Drucksachen.
Stimmt ein Auftraggeber der Nutzung der Bilddateien zur Eigenwerbung des Fotografen nicht zu, so widerspricht im Gegenzug der Urheber (Fotograf) ebenfalls der Veröffentlichung der Bilddateien in öffentlichen Medien (Internet, etc.), d. h. der Auftraggeber ist ebenfalls nicht berechtigt, die Bilddateien öffentlich (außerhalb der privaten internen Nutzung, wie z. B. Internet) darzustellen.
§ 7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 8 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die AGB gelten ab dem 01.010.2021